08
Jun

Anmeldung und Testung

Liebe Eltern,

Liebe Kinder,

seit dem 17. Mai gibt es eine neue Corona-Verordnung, die aufgrund der sinkenden Inzidenzzahlen auch bei uns wieder mehr ermöglicht.

Allerdings sind diese Schritte mit verschiedenen Regelungen verbunden, die wir hier Zusammenfassen wollen, damit nicht jede Ankündigung von uns mit diesen Regelungen aufgebläht wird.

Als Grundlage ist gegeben, das die Angebote auf geringe Gruppengrößen begrenzt sind, zu denen in der Regel auch die Angestellten gezählt werden.

Da die Verordnung auch vorsieht, dass die teilnehmenden vor dem Angebot bekannt sind, ist eine Anmeldung notwendig. Bitte sprecht uns dazu auf den Anrufbeantworter oder schreibt eine Email. Und denkt daran, uns eine Telefonnummer zu hinterlassen, damit wir euch informieren können, wenn die Gruppengröße bereits erreicht ist.

Als weitere Voraussetzung ist ein negativer Test notwendig.

Hier gibt es eine Unterscheidung nach der Dauer des Angebotes:

Tagesangebot/Tagesaktuelle Test:

bei den Tagesangeboten, wie dem Nachmittagsangebot, ist jeden Tag ein Tagesaktueller, negativer Test notwendig. Das Bedeutet, dass ein Antigentest eines Testzentrums 48 Stunden und ein PCR-Test 72 Stunden gültig ist.

Auch Selbsttests sind gültig, allerdings sind diese auf einem Formblatt des Kultusministeriums zu bestätigen.

Alternativ gehen auch Impf- (ab 14 Tage nach der letzten nötigen Impfung) oder Genesenennachweise (max. 6 Monate)

Wochenangebot/Ferienbetreuung:

Zu Beginn der Ferienbetreuung wird ein Tagesaktueller Test (siehe den Absatz zuvor) benötigt, während des Angebotes muss an einem weiteren, nicht darauffolgendem Tag erneut ein Test nachgewiesen werden.

Auch Selbsttests sind gültig, allerdings sind diese auf einem Formblatt des Kultusministeriums zu bestätigen.

Alternativ gehen auch Impf- (ab 14 Tage nach der letzten nötigen Impfung) oder Genesenennachweise (max. 6 Monate), diese müssen lediglich einmal zu Beginn des Angebotes vorgelegt werden.

Die Corona-Verordnung sieht für den Fall, dass eine der Regelungen nicht erfüllt wird, ein Betretungs- und Teilnahmeverbot vor und lässt in diesem Zusammenhang auch keinen Spielraum.