18
Jan

aktuelle Corona-Regeln auf der Jufa

  • die Jugendfarm ist für alle geöffnet
  • Wir führen eine Anwesenheitsliste. Alle Besucher*innen melden sich bitte bei einer*m Betreuer*in an und beim Gehen wieder ab.
  • Nachweise über Tests, Impfung oder Genesung:
    • während der Schulzeit werden Schüler*innen in den Schulen getestet, der Nachweis des Schüler*innenausweis ist ausreichend
    • in den Ferien benötigen Schüler*innen eine Nachweis über einen Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden, kein Selbsttest), wenn sie nicht oder länger als vor 3 Monaten geimpft wurden oder genesen sind.
    • Kinder unter 6 Jahren benötigen keinen Nachweis
    • Erwachsene benötigen einen Nachweis über ein negatives Testergebnis (nicht älter als 24 Stunden, kein Selbsttest) wenn sie nicht oder länger als vor 3 Monaten geimpft wurden oder genesen sind.
  • in Innenräumen, z.B. auf dem Weg zur Toilette, tragen wir eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung, ab 18 Jahren muss dies eine FFP2-Maske sein.
  • wir halten uns nur im Freien auf, die Innenräume (bis auf die Toiletten) sind nicht zugänglich
  • wir kommen nur auf die Jufa, wenn wir tiptop gesund sind
  • bei Fragen wendet Euch bitte ans Team!